14 Der Smart Meter hält Einzug in Schleswig-Holsteins Haushalte

Pressemitteilung vom
Ab Januar 2020 startet der Pflichteinbau der Smart Meter. Schleswig-Holsteiner Verbraucher betrachten diesen kritisch. Immerhin sorgt er für ungewollte Kosten.

So wie das neue Jahr steht auch der Smart Meter-Rollout vor der Tür. Ab Januar 2020 startet der Pflichteinbau der Smart Meter in Schleswig-Holstein. Verbraucher:innen betrachten die Einführung äußerst kritisch. Immerhin sorgt es bei den betroffenen Verbraucher:innenn für ungewollte Kosten und das Einsparpotential ist ungewiss.

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Das Gesetz zur Digitalisierung der Energiewende sieht den flächendeckenden Einbau von Smart Metern und modernen Messeinrichtungen vor. Damit wird der aktuelle analoge Ferraris-Zähler bis zum Jahr 2032 digital ersetzt. Der Startschuss fällt mit Beginn des Jahres 2020. Ein gesetzlicher Pflichteinbau für Messstellenbetreiber zum Einbau der intelligenten Messsysteme besteht dann in folgenden Fällen:

  • Haushalte mit einem Stromverbrauch von mehr als 6.000 kWh pro Jahr ab dem Jahr 2020
  • Betreiber von Strom erzeugenden Neuanlagen; zum Beispiel Photovoltaikanlagen mit einer Nennleistung von mehr als sieben Kilowatt Peak.


Auch wenn für einen Haushalt kein gesetzlicher Pflichteinbau gegeben ist, dürfen die Messstellenbetreiber unter bestimmten Bedingungen einen Smart Meter einbauen. Ansonsten bekommen diese Haushalte eine moderne Messeinrichtung, das heißt einen digitalen Zähler, der über keine Kommunikationseinheit verfügt, wie es beim Smart Meter der Fall ist.

Schleswig-Holsteiner:innen müssen ihr Portemonnaie für den Einbau öffnen

Natürlich ist der Einbau der neuen Zähler auch mit Kosten verbunden. Diese sind grundsätzlich vom jeweiligen Haushalt zu tragen. Zwar bietet eine Preisobergrenze abhängig vom Stromverbrauch für Einbau und Betrieb der Zähler einen gewissen Kostenschutz, doch werden die Kosten in diesem Rahmen eben ungefragt auf Verbraucher:innen abgewälzt.

In einer aktuellen Befragung im Auftrag des Verbraucherzentralen Bundesverbandes (vzbv) befürwortet die Mehrheit der Befragten Smart Meter nur, wenn die Kosteneinsparung durch weniger Energieverbrauch oder neue Tarife die Zusatzkosten durch die Smart Meter übersteigt.

Um Einbau zu verhindern: Messstellenbetreiber wechseln

Wenn Verbraucher:innen den Einbau verhindern möchten, bleibt nur eine Möglichkeit: Sie müssen den Messstellenbetreiber wechseln! Der grundzuständige Messstellenbetreiber ist in der Regel der Stromnetzbetreiber. Dafür muss eine Erklärung des Wechselwunsches sowie der neue Betreiber in textlicher Form dem aktuellen Messstellenbetreiber bekannt gegeben werden. Der Wechsel erfolgt anschließend direkt und kostenfrei zwischen dem alten und dem neuen Messstellenbetreiber.

Forderung und Hilfestellung der Verbraucherzentrale Schleswig-Holstein

„Für die Verbraucherzentrale ist klar: Bei den zukünftig anfallenden Mehrkosten wird sich nur dann eine Akzeptanz bei den Verbraucherinnen und Verbrauchern für diese Produkte einstellen, wenn diese auch einen zusätzlichen Mehrwert bieten. Beispielsweise können viele variable Tarife mit den Smart Metern der ersten Generation aber noch gar nicht genutzt werden.“, so Tom Janneck Projektleiter "Verbraucher in der Energiewende". Hilfestellung in Fragen rund um den Smart Meter-Rollout bieten die Beratungsstellen der Verbraucherzentrale Schleswig-Holstein. Hier gibt es alle nötigen Informationen zu den Themen Smart Meter, Pflichteinbau und Messstellenbetreiberwechsel.

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung wiedergibt.

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