Effizienteres Verbrauchsverhalten und höherer Komfort durch Smart Meter

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Im Interview erklärt Projektreferent Steffen Schmidt, was Smart Meter zu einer potenziellen Schlüsseltechnologie für die Energiewende macht. Außerdem wird klar, was Verbraucher:innen bei einem Einbau der digitalen Stromzähler zu beachten haben.
Smart Meter sollen dem Verbraucher Vorteile und verbesserten Nutzen bringen.

Smart Meter, also die digitalen Zähler, werden von unterschiedlichen Akteuren in der Energiewirtschaft als Schlüsselkomponente für die digitale Energiezukunft gesehen. Auch auf politischer Ebene ist ein flächendeckender Einsatz der Smart Meter bereits beschlossen und wurde erstmalig im Jahr 2020 verpflichtend. Doch was genau muss ich als Verbraucher beachten und welche relevanten Fakten über die Smart Meter sind für mich noch von Interesse? Das alles möchten wir in einem Interview mit dem Fachreferenten Steffen Schmidt aus dem Projekt „Verbraucher in der Energiewende“ klären.

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Immer wieder taucht der Begriff „Smart Meter Rollout“ auf. Was hat es damit auf sich?
Bei dem „Smart Meter Rollout“ handelt es sich um einen festgelegten Zeitplan, nach dem jede:r Stromabnehmer:in, also auch jede:r Verbraucher:in, bis 2032 über einen digitalen Zähler verfügen muss. Derzeit besitzt der Großteil der Stromabnehmer noch analoge Zähler – also die sogenannten Ferraris-Zähler. Diese müssen ausgetauscht werden. Eigentlich sollte der „Smart Meter Rollout“ schon im Jahr 2017 beginnen, aber das Ganze hat sich bis zum Jahr 2020 verschoben. Das mag auch daran liegen, dass die Kommunikationseinheiten, die das Herzstück des Smart Meters sind, besonders strengen Sicherheitsvorkehrungen unterliegen. Damit sie verwendet werden dürfen, müssen sie vom Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI) zertifiziert werden. Um dabei einer Monopolstellung vorzubeugen, müssen mindestens drei Smart Meter-Kommunikationseinheiten von unterschiedlichen Unternehmen auf dem Markt vorhanden sein, damit ein verpflichtendes Smart Meter Rollout durchgeführt werden kann. Seit Dezember 2019 ist das der Fall, sodass das BSI im Februar 2020 den Startschuss für die Einführung der digitalen Stromzähler gegeben hat.

Worin besteht denn der Unterschied zwischen den alten analogen und den neuen digitalen Zählern?
Der Begriff „digitaler Zähler“ führt eigentlich etwas in die Irre beziehungsweise es sollte klar sein, was genau damit gemeint ist: Es gibt ja den Smart Meter, der wird auch intelligentes Messsystem genannt und es gibt die moderne Messeinrichtung (mME), den eigentlichen digitalen Zähler. Fangen wir mit der modernen Messeinrichtung an: Diese speichert Werte tages-, wochen-, monats-, jahresgenau zwei Jahre im Rückblick. Damit geht es über die Funktion des Ferraris-Zählers hinaus, die auf die aktuelle Anzeige des Verbrauchswertes limitiert ist und keine Daten rückwirkend speichern kann. Allerdings muss auch bei der mME der aktuelle Zählerstand manuell an den Messdienstleister/Netzbetreiber übermittelt werden. Damit die Datenübertragung an den Messstellenbetreiber automatisch läuft, wird ein intelligentes Messsystem eingesetzt. Dies besteht aus der eben erwähnten modernen Messeinrichtung und einer ergänzenden Kommunikationseinheit, dem Smart Meter Gateway. Durch diese Kommunikationsschnittstelle wird eine automatische Datenübertragung zum Messstellenbetreiber gewährleistet. Zudem sind gespeicherte Werte 15 Minuten genau abrufbar.

Hohe Nachzahlungen aufgrund zu geringer monatlicher Abschläge sind Vergangenheit.

Auf welche Veränderungen muss ich mich denn als Verbraucher einstellen, wenn ein Smart Meter zukünftig verbaut bekomme?
Ein Wechsel von einem analogen Zähler zu einem digitalen Zähler bedeutet für die Verbraucher:innen leider erstmal mehr Kosten. Dennoch bietet ihnen der digitale Zähler mit einer Kommunikationseinheit (Smart Meter-Gateway) zukünftig neue Möglichkeiten. So ist das Smart Meter-Gateway eine Schnittstelle zwischen Zähler und Kommunikationsnetz. Dadurch wird es möglich, Daten zu empfangen, aber auch gespeicherte Daten zu versenden. Verbrauchswerte müssen dann zum Beispiel nicht mehr manuell abgelesen und können automatisch an den jeweiligen berechtigten Marktakteur übersendet werden. Auch ist der Smart Meter in der Lage, Verbrauchswerte in einem zeitlichen Intervall - zum Beispiel einen Monat - darzustellen. Das heißt, damit ist auch eine exakte monatliche Stromabrechnung möglich. Eine prima Sache, hohe Nachzahlungen aufgrund zu geringer monatlicher Abschläge sind dann Vergangenheit. Zusätzlich ist der Messstellenbetreiber verpflichtet, Verbrauchswerte des jeweiligen Haushaltes über eine lokale Anzeigeeinheit oder über ein Online-Portal zu visualisieren. Dadurch wird den Verbraucher:innen eine detaillierte Analyse ihres eigenen Verbrauches ermöglicht. Sie sind so unter anderem in der Lage, Stromfresser zu identifizieren und ihr Stromverhalten anzupassen.

Inwieweit ist der Verbraucher denn überhaupt durch den „Smart Meter Rollout“ betroffen?
Grundsätzlich besteht ein gesetzlicher Pflichteinbau für Messstellenbetreiber von intelligenten Messsystemen in Haushalten mit einem jährlichen Stromverbrauch ab 6.000 kWh. Auch Betreiber von stromerzeugenden Neuanlagen, wie es bei Photovoltaikanlagen der Fall ist, sollen zukünftig ab einer Nennleistung von 7 Kilowatt-Peak zu einem Einbau eines intelligenten Messsystems verpflichtet werden. Hier muss aber noch die technische Möglichkeit durch das BSI festgestellt werden. Der Großteil der Haushalte liegt unter einem Verbrauch von 4.000 kWh. Von daher werden in diesen keine intelligenten Messsysteme verbaut. Natürlich besteht auch die Möglichkeit, einen Einbau freiwillig vorzunehmen. Hierzu müsste man allerdings einen Messstellenbetreiber heranziehen, der den Einbau unterstützt. Ein Anspruch darauf besteht nämlich nicht. Im Übrigen werden beim Smart Meter Rollout alle Haushalte bis 2032 verpflichtend mit einer modernen Messeinrichtung beziehungsweise einem digitalen Zähler ausgestattet.

Kann ich den Einbau verhindern?
Ein Einbau lässt sich nur verhindern, indem man den Messstellenbetreiber wechselt. Im Allgemeinen muss der Messstellenbetreiber drei Monate vor dem Einbau informieren und auf die Möglichkeit der freien Wahl des Messstellenbetreibers aufmerksam machen. Seit dem 1. Januar 2021 können Vermieter:innen den Mieter:innen einen Strich durch die Rechnung machen. Wenn bestimmte Voraussetzungen vorliegen:

  1. Er muss anbieten, alle Zählpunkte der Liegenschaft für Strom mit einem intelligenten Messsystem auszustatten und
  2. neben Strom eine weitere Sparte wie Gas, Heizwärme oder Fernwärme über das intelligente Messsystem abwickeln. Dies stellt dann quasi ein Bündelungsangebot dar.
  3. Dieses Bündelungsangebot darf anschließend keine Mehrkosten im Vergleich zum bisherigen Betrieb der einzelnen Sparten verursachen.

Es entstehen Kosten für Einbau und Betrieb. Aber es gibt eine Preisobergrenze.

Welche Kosten kommen auf mich als Verbraucher:in zu?
Natürlich fallen die neuen Zähler im Preis zu den analogen Zählern teurer aus. So entstehen Kosten für den Einbau, aber auch für den Betrieb der Zähler, die dann vom jeweiligen Haushalt getragen werden müssen. Um die Verbraucher:innen jedoch vor unangemessenen Kosten zu schützen, wurde eine individuelle Preisobergrenze eingeführt. Diese richtet sich nach dem jährlichen Verbrauch des jeweiligen Haushaltes und liegt zwischen 20 und 130 Euro pro Jahr. Man sollte aber auch hier beachten: Wenn ich als Verbraucher:in einen freiwilligen Einbau durch einen Messstellenbetreiber vornehme, bei dem es sich nicht um den grundzuständigen Messstellenbetreiber handelt, so muss die Preisobergrenze nicht eingehalten werden. Bei dem grundzuständigen Messstellenbetreiber handelt es sich um den örtlichen Netzbetreiber.

Wie funktioniert denn der freiwillige Einbau eines Smart Meters?
Wie bereits erwähnt, habe ich als Verbraucher:in die freie Wahl meines Messstellenbetreibers. Aber hierfür muss ich den passenden Messstellenbetreiber finden, der den Smart Meter anbietet. In der Regel ist dennoch kein Messstellenbetreiber dazu verpflichtet, auf das Bestehen der Verbraucher:innen einen Smart Meter zu verbauen. Und sehr, sehr wichtig ist, was ich eben auch schon sagte: Handelt es sich dann nicht um den örtlichen Netzbetreiber, der als grundzuständiger Messstellenbetreiber die Zähler betreibt, kann ich als Verbraucher:in nicht auf die Preisobergrenze bestehen. Es gilt dann der ausgehandelte Preis des wettbewerblichen Messstellenbetreibers.

Die neuen Zähler sollen den Erfolg der Energiewende sichern.

Eine abschließende Frage noch: Welche Möglichkeiten siehst du in Zukunft für den Smart Meter?
Im Großen und Ganzen sollen die neuen Zähler die Digitalisierung vorantreiben und dadurch den Erfolg der Energiewende sichern sowie zur Erreichung der Klimaziele beitragen. Ziel ist: Unter anderem die Verbrauchstransparenz zu erhöhen, Stromnetze zukunftssicher zu machen und die Bereitstellung netzdienlicher Informationen von dezentralen und flexiblen Lasten zu verbessern und zu steuern. Aber zukünftig werden auch Energieversorger in der Lage sein, zeitvariable Stromtarife anzubieten, wodurch die jeweiligen Verbraucher:innen ihr Verbrauchsverhalten anpassen und Energiekosten einsparen können. Es werden sich Angebote in Geschäftsfeldern wie Mehrwertdienste, Smart Metering, Smart Mobility oder auch das Smart Grid entwickeln, die auf den neuen digitalen Zählern aufbauen und von deren Möglichkeiten Verbraucher dann profitieren können.

Vielen Dank für all die Infos, Steffen, und dass du dir die Zeit dafür genommen hast! Du hast uns auf jeden Fall einen guten Einblick in die Welt der Smart Meter verschafft. Wir sind gespannt, welche Möglichkeiten uns die digitalen Zählen in naher Zukunft verschaffen werden.

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