Smart Meter – aktuelle Funktionsumfänge des Gateways

Stand:
Die Funktionsumfänge des Smart Meter sind in einer Vielzahl von Tarifanwendungsfällen (TAF) unterteilt, die in den technischen Richtlinien fixiert sind.
Die Funktionen eines Smart Meters als digitaler Code abgebildet.
Die Tarifanwendungsfälle stellen den gesamten Funktionsumfang der Smart Meter dar.

Das Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI), das unter anderem technische Standards für das Smart Meter-Gateway in Form von Schutzprofilen und technischen Richtlinien zusammen mit anderen Akteuren entwickelt, hat am 31. Januar 2020 seine Markterklärung zu intelligenten Messsystemen (Smart Meter) vorgelegt und mit der Bekanntgabe der Allgemeinverfügung am 24. Februar 2020 den Startschuss für die Einführung digitaler Stromzähler gegeben. Aktuelle Funktionsumfänge (Tarifanwendungsfälle) können dieser Markterklärung ebenfalls entnommen werden.

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Die Tarifanwendungsfälle im Einzelnen

Die Funktionsumfänge werden in einer Vielzahl von unterschiedlichen Tarifanwendungsfällen (TAF) unterteilt. Jeder Tarifanwendungsfall enthält ein Regelwerk, das unter anderem regelt, welche Parameter benötigt werden oder wer die Datensätze erhält. Alle TAF haben gemeinsam, dass sie die Mindestanforderung an ein Smart Meter-Gateway darstellen.

Laut dem Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI) unterstützt das Gateway bisher nur vier der 14 potentiell möglichen Anwendungsfälle:

  • TAF 1 (Datensparsame Tarife): In Zukunft sollen Energieversorger zusätzlich zu ihren Tarifen auch datensparsame Tarife anbieten. Eine Datensparsamkeit soll verhindern, dass durch die versendeten Datensätze des Smart Meter-Gateways, Rückschlüsse auf das Nutzerverhalten des Verbrauchers getätigt werden können. In einem datensparsamen Tarif wird je Abrechnungszeitraum ein einzelner Zählerstand versendet, wobei der Abrechnungszeitraum mindestens einen Monat beträgt. In welchen Intervallen die Messwerte beziehungsweise Datensätze zu Abrechnungszwecken erhoben werden, hängt von der konkreten Tarifauswahl ab. Verbraucher:innen können nun zwischen datenschutzarmen Tarifen und datenschutzfreundlichen Tarifen wählen.
  • TAF 2 (Zeitvariable Tarife): Dies erlaubt dem Energieversorger, zeitvariable Tarife anzubieten. Ähnlich dem Konzept des Hoch- und Niederstromtarifes, bei dem der Stromzähler nachts auf den günstigeren Niederstromtarif gesprungen ist. Das bietet Anreize der Einsparung und einer Änderung des Verbrauchsverhaltens.
  • TAF 6 (Abruf von Messwerten im Bedarfsfall): Der Anwendungsfall erlaubt es dem jeweiligen Marktakteur, in nicht planbaren Situation beziehungsweise in begründeten Ausnahmefällen Messwerte vom Smart Meter-Gateway abzurufen. Es handelt sich um eine Anwendung, die immer im Hintergrund aktiv ist. Dabei speichert das Smart Meter-Gateway tägliche Verbrauchswerte von den letzten sechs Wochen in einer Messwertliste ab. Ältere Verbrauchsdaten werden aus der Messwertliste gelöscht. Ziel ist es, rückwirkend Ablesungen zu einem bestimmten Tag zu ermöglichen.
  • TAF 7 (Zählerstandsgangmessung): Der Anwendungsfall erlaubt die Erfassung und Übermittlung von Zählerstandsgängen. Verbrauchswerte beziehungsweise Zählerstände werden in einem zeitlichen Fenster von jeweils 15 Minuten erfasst. Auch ist die Umrechnung der Zählerstandsgänge in Lastgänge denkbar, aber die Funktion ist mit den derzeit verfügbaren intelligenten Messsystemen noch nicht realisierbar. Des Weiteren ist es möglich, nicht nur Verbrauchswerte, sondern auch eingespeiste Energiemengen zu erfassen.

Der gesamte potenzielle Leistungsumfang

TAF 1 - Datensparsame Tarife

Bezieht sich auf Verbrauchsabrechnungen: Die Messdaten eines oder mehrerer Zähler werden aufaddiert und als ein Zählerstand versendet, minimaler Zeitraum ist ein Monat.

TAF 2 - Zeitvariable Tarife

Zeitabhängiger Stromtarif mit mehreren Tarifstufen (vgl. Hoch-/Niedertarife).

TAF 3 - Lastvariable Tarife

Lastabhängiger Stromtarif mit mehreren Laststufen.

TAF 4 - Verbrauchsvariable Tarife

Verbrauchsabhängiger Stromtarif mit mehreren Verbrauchsstufen. Die Verbrauchsstufen umfassen eine vorher festgelegte Energiemenge. Wird die Energiemenge einer Stufe überschritten, wird in die nächsthöhere Stufe gewechselt. Die Abrechnung erfolgt in vorher festgelegten Zeiträumen, bspw. monatlich.

TAF 5 - Ereignisvariable Tarife

Ereignisabhängiger Stromtarif mit mehreren Tarifstufen. Die Tarifstufen sind an Bedingungen geknüpft, die beim Eintritt des festgelegten Ereignisses die Eingruppierung in die Tarifstufe steuern. Ereignisse müssen nicht bedingt SMGW-interne Ereignisse sein, sondern können auch durch externe Marktteilnehmer hervorgerufen werden.

TAF 6 - Abruf von Messwerten im Bedarfsfall

Dieser Anwendungsfall darf nur in begründeten Ausnahmefällen genutzt werden. Dieses sind bspw. Auszug und Einzug eines Letztverbrauchers oder der Lieferantenwechsel. Für die Auslesung werden tagesgenaue Messwerte der vergangenen 6 Wochen gespeichert. Messwerte, die älter als 6 Wochen sind, werden gelöscht. Der Anwendungsfall ist immer im Hintergrund aktiv!

TAF 7 - Zählerstandsgangmessung

Erfassung und Versendung von mindestens viertelstündiger gemessenen Energiemengen (Verbrauch oder Erzeugung), unter anderem für die Tarifierung außerhalb des Smart Meters.

TAF 8 - Erfassung der Extremwerte für Leistung

Ermöglicht die Erfassung und Versendung von Maximal- bzw. Minimalleistungswerten, die innerhalb eines Abrechnungszeitraumes anfallen.

TAF 9 - Abruf der Ist-Einspeisung einer Erzeugungsanlage nach EEG/KWKG

Erlaubt die Auslesung und Versendung der Ist-Einspeiseleistung von Erzeugungsanlagen im Rahmen einer Energiemanagementmaßnahme.

TAF 10 - Abruf von Netzzustandsdaten

Ermöglicht die Bereitstellung sowie den Versand von Netzzustandsdaten im Smart-Meter-Gateway und den Statusinformation der am Gateway angeschlossenen Zähler. Der zeitliche Versand der Daten erfolgt in festgelegten gleichen Abständen oder bei Eintritt von bestimmten Ereignissen.

TAF 11 - Steuerung von unterbrechbaren Verbrauchseinrichtungen und Erzeugungsanlagen

Bei einem Steuerungssignal oder anderen externen Ereignissen werden der Zeitpunkt und der aktuelle Zählerstand festgehalten. Gilt für unterbrechbare Verbrauchseinrichtungen und steuerbare Erzeugungsanlagen.

TAF 12 - Prepaid-Tarif

Mit einem Prepaid-Tarif wird ein bestimmter Betrag bei einem externen Marktteilnehmer (z.B. Energielieferanten) für eine bestimmte Energiemenge entrichtet. Verbraucher und externer Marktteilnehmer erhalten bei Unterschreiten eines festgelegten Schwellenwertes eine Benachrichtigung.

TAF 13 - Bereitstellung von Messwertsätzen zur Visualisierung für den Letztverbraucher über die WAN-Schnittstelle

Alternative zur lokalen Visualisierung über das HAN: Die anwendungsfallspezifischen Messwertsätze (TAF1 – TAF12) werden über die WAN-Schnittstelle bereitgestellt, sodass eine Visualisierung der Daten für den Letztverbraucher realisiert werden kann.

TAF 14 - Hochfrequente Messwertbereitstellung für Mehrwertdienste

Erlaubt die hochfrequente Bereitstellung von Messwerten als Grundlage zur Umsetzung von Mehrwertdiensten (z.B. die Visualisierung der Messwerte für den Anschlussnutzer durch ein Internetportal).

Informationen in Anlehnung an das Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik

Tarifanwendungsfälle wie TAF 9 (Leistungsabfrage der IST-Einspeisung einer Erzeugungsanlage) oder TAF 10 (Abruf von Netzzustandsdaten des Netzbetreibers) sollen zukünftig in einem Software-Update implementiert werden. Hierfür bedarf es jedoch einer Rezertifizierung des Smart Meter Gateways vom Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI).

Bisher haben Unternehmen wie EMH Metering, Theben oder auch PPC ihre Gateways erfolgreich rezertifizieren lassen, sodass nun auch TAF 9, TAF 10 sowie TAF 14 unterstützt werden. Zudem sieht das BSI mit der Markerklärung am 30. Oktober 2020 die Voraussetzungen für die Anbindung so genannter SLP-Gaszählern an das Smart Meter Gateway gegeben.

Bitte beachten Sie auch den aktuellen Hinweis zum Smart Meter Rollout!

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OVG NRW stoppt die Einbauverpflichtung für intelligente Messsysteme vorläufig.

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