Digitaler Stromzähler, intelligentes Messsystem und Smart Meter

Stand:
Der digitale Stromzähler ist eine moderne Messeinrichtung und soll den bisher vorhandenen analogen Stromzähler - auch als Ferraris-Zähler bekannt - ersetzen.
Digitale Stromzähler messen den Verbrauch einer Mieterstromanlage.
Smart Meter bzw. digitale Stromzähler sollen in Zukunft einen erheblichen Beitrag zur Digitalisierung der Energiewende leisten.

Ein digitaler Stromzähler ist eine moderne Messeinrichtung, die den bisher vorhandenen analogen Stromzähler, auch bekannt als Ferraris-Zähler, ersetzt. Anders als zuvor gibt dieser nicht nur den aktuellen Zählerstand an, sondern speichert diese Werte tages-, wochen-, monats- und jahresgenau bis zu zwei Jahre im Rückblick. Erweitert man diesen digitalen Stromzähler mit einer Kommunikationseinheit, dem sogenannten Gateway, so resultiert daraus ein intelligentes Messsystem (iMSys) oder auch umgangssprachlich: Smart Meter. Zusätzlich zur Funktion der modernen Messeinrichtung sind gespeicherte Werte 15 Minuten genau abrufbar. Zudem stellt die Kommunikationseinheit die Schnittstelle zwischen Zähler und Kommunikationsnetz dar und sorgt für eine automatische Datenübertragung.

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Dabei erhält der Stromversorger, bei dem die/der Verbraucher:in gemeldet ist, ebenso wie der Netzbetreiber und Messstellenbetreiber, automatisch die jeweiligen Verbrauchswerte. Ebenso können Smart Meter Daten über Tarifänderungen erhalten. Das Ganze hat den Vorteil, dass Zählerdaten elektronisch ausgelesen werden und die Energie passgenauer zum Verbrauch bereitgestellt werden kann.

Einbau digitaler Stromzähler durch Messstellenbetreiber

Verbaut wird der intelligente Zähler vom zuständigen Messstellenbetreiber. Das ist in der Regel der örtliche Netzbetreiber oder ein durch die/den Verbraucher:in beauftragter Messstellenbetreiber. Neben dem Einbau betreibt und wartet der Messstellenbetreiber die Stromzähler, aber übermittelt auch die aufgezeichneten Daten an den Stromversorger und den Netzbetreiber.

Ein gesetzlicher Zwang zum Einbau eines Smart Meters besteht für Messstellenbetreiber nur in drei Fällen:

  • Seit 2017 für Haushalte, die einen Stromverbrauch von mehr als 10.000 Kilowattstunden im Jahr haben.
  • Ab 2020 für Haushalte, die einen Stromverbrauch von mehr als 6.000 Kilowattstunden im Jahr haben.
  • Seit 2017 für Betreiber von elektrischen Erzeugungsanlagen, die eine Nennleistung von mehr als sieben Kilowatt haben.


Als Berechnungsgrundlage wird der durchschnittliche Jahresverbrauch der letzten drei Jahre herangezogen. Sollten nicht genügend Werte vorliegen, wird pauschal für den jeweiligen Haushalt von einem Verbrauch von 2.000 Kilowattstunden ausgegangen. Auch wenn bisher nur in bestimmten Fällen eine Einbaupflicht vorliegt, kann der Messstellenbetreiber ab 2020 für Haushalte mit einem Verbrauch von unter 6.000 Kilowattstunden im Jahr optional entscheiden, ob er ein intelligentes Messsystem einbauen lässt.

Aktuell bezahlt ein:e Verbraucher:in für den Messstellenbetrieb und Messung circa 20 Euro pro Jahr. Natürlich verursacht auch der neue digitale Stromzähler Kosten: Die Preisobergrenze für den optionalen Einbau eines intelligenten Messsystems beläuft sich je nach Jahresverbrauch des Haushaltes zwischen 23 und 60 Euro pro Jahr. Die Preisobergrenze für einen Pflichteinbau eines intelligenten Messsystems hingegen beläuft sich auf 100 Euro pro Jahr.

Digitaler Stromzähler: Einbau verweigern

Möchte man als Verbraucher:in den geplanten Einbau des intelligenten Zählers verhindern, so bleibt nur ein Wechsel des Messstellenbetreibers (Hier erfahren Sie, was dabei zu beachten ist!) übrig. Unabhängig dessen kann ein Haushalt auf Wunsch einen Einbau beantragen, dennoch obliegt die Entscheidung auch hierfür dem Messstellenbetreiber. Ergänzend, sollte sich auch hier vor Augen gehalten werden, dass sich so ein Wechsel in der Praxis als schwierig erweist, da sich erst wenige Alternativen am Markt befinden. Haushalte, die nicht mit einem intelligenten Messsystem ausgestattet werden, erhalten bis spätestens 2032 eine moderne Messeinrichtung. Zusätzlich sind Messstellenbetreiber dazu verpflichtet, bei Neubauten oder umfangreichen Renovierungen sofort moderne Messeinrichtungen einzubauen.

Bitte beachten Sie auch den aktuellen Hinweis zum Smart Meter Rollout!

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OVG NRW stoppt die Einbauverpflichtung für intelligente Messsysteme vorläufig.

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