Solarenergie für Mieter:innen ist bedeutend für die Energiewende

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Die Energieversorgung muss "grüner" werden! Besonders die Sonnenenergie bietet für diese Klimaschutzmaßnahme Potential und in Form von Mieterstrom Vorteile.
Waldwiesen-Quartier_Panorama

Um unser Klima zu bewahren, muss unsere Energieversorgung anstelle von fossilen, „grüne“ Energieträger verwenden. Besonders die Sonnenenergie bietet als „grüner“ Energieträger großes Potenzial. Hierfür können auch Dächer von Mehrfamilienhäusern genutzt werden, um ein größtmögliches Potenzial an Erzeugungsleistung zu erschließen. In der Praxis werden diese Modelle auch Mieterstromkonzepte genannt, die vorrangig für Mehrfamilienhäuser umgesetzt werden. Steffen Schmidt, Wirtschaftsingenieur des Projektes „Verbraucher in der Energiewende“ beantwortet hierzu einige Fragen:

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Mieterstrom ist eines der Konzepte, das unseren Strom „grüner“ macht. Viele Leute werden sich aber fragen: Was genau versteht man unter Mieterstrom überhaupt?
Grundlegend handelt es sich beim Mieterstrom erst einmal um ein Stromversorgungskonzept, bei dem ich als Verbraucher:in mit Strom aus einer Photovoltaikanlage – in diesem Fall als Direktstrom bezeichnet – und Strom aus dem öffentlichen Stromnetz – das ist der Reststrom – versorgt werde. Natürlich gelten für diese Art der Stromversorgung auch gesetzliche Vorschriften, die im Gesetz für den Ausbau von erneuerbarer Energien niedergeschrieben sind.

Von welchen Vorschriften sprechen wir da?

Die Vorschriften stellen Rahmenbedingungen dar, damit es sich auch wirklich um Mieterstrom handelt.

So darf zum einen der erzeugte Photovoltaikstrom, der mich versorgt, nicht durch das öffentliche Stromnetz geleitet werden. Das heißt, der Verbrauch muss innerhalb des Wohngebäudes, wo die Mieterstromanlage installiert ist, oder in Wohngebäuden oder Nebenanlagen im selben Quartier, wo auch das Gebäude mit der Mieterstromanlage liegt, erfolgen.

Zum anderen muss die Belieferung des erzeugten Photovoltaikstroms an eine Person erfolgen, die nicht Betreiber der Photovoltaikanlage ist. Bei dem Lieferanten des Mieterstroms handelt es sich dann entweder um den Anlagenbetreiber selber oder einem Dritten, der vom Anlagenbetreiber beauftragt wurde.

Angenommen eine solche Anlage wird nun vor Ort umgesetzt und Mieter:innen wird die Versorgung mit Mieterstrom angeboten. Worauf müssten sie dabei achten?
Grundsätzlich muss man darauf achten, ob es sich um geförderten oder sonstigen Mieterstrom handelt. Hier ist dann unter anderem entscheidend, was für eine Erzeugungsanlage der Anbieter verwendet. So erhalten nur Photovoltaikanlagen mit einer maximalen Leistung von 100 kWp mit einem Mieterstromzuschlag eine Förderung.

Man muss auch erwähnen, dass je nachdem welche Art des Mieterstroms wir betrachten, unterschiedliche gesetzliche Vorschriften gelten, die vom Mieterstromanbieter eingehalten werden müssen. Dadurch soll sichergestellt werden, dass die Verbraucher:innen geschützt werden. Eine der Vorschriften für den geförderten Mieterstrom ist zum Beispiel das Kopplungsverbot. Das besagt, der Mieterstromvertrag darf nicht eine Bedingung für das Zustandekommen eines Mietverhältnisses darstellen. Die Verträge müssen daher getrennt erfolgen.

Kann der Mieterstromanbieter die Mieter:innen denn dazu verpflichten, den Strom abzunehmen?
Nein, beim geförderten Mieterstrom nicht. Bei einem Mieterstromvertrag handelt es sich um einen Stromlieferungsvertrag. In Deutschland hat jeder Haushaltskunde die freie Auswahl, seinen Stromversorger selbst zu wählen. Daher besteht nicht die Möglichkeit, dass der Mieterstromanbieter die Mieter:innen dazu verpflichtet, den Photovoltaikstrom vorrangig abzunehmen.

Welche wirtschaftlichen Vorteile durch Mieterstrom hätte ich als Mieter:in denn?

Wirtschaftliche Vorteile kommen durch Einsparung von Energiekosten zustande.

Laut dem Energiewirtschaftsgesetz muss der geförderte Mieterstrom immer ein Ersparnis von zehn Prozent gegenüber dem Stromtarif der Grundversorgung gewährleisten.

Natürlich kommt es auch vor, dass Verbraucher:innen einen Sondervertrag haben. Also einen Stromliefervertrag, bei dem sie nicht in der Grundversorgung sind. Da sind diese zehn Prozent Ersparnisse natürlich nicht mehr gewährleistet. Aber in der Regel erwirtschaften auch hier die Mieterstromtarife Ersparnisse. Dennoch gilt es, Angebote immer miteinander zu vergleichen.

Wenn wir die Wirtschaftlichkeit mal außen vorlassen, was sind weitere Vorteile von Mieterstrom, um als Mieter:in teilzunehmen?
Neben den wirtschaftlichen Vorteilen sind vor allem ökologische Vorteile von Belang. Beim Mieterstrom werden Verbraucher:innen durch eine Photovoltaikanlage mit Strom versorgt, dabei wird kein Kohlenstoffdioxid – also CO2 – ausgestoßen.

Natürlich wird es vorkommen, dass der Solarstrom den Gesamtbedarf der Mieter:innen nicht decken kann und Reststrom aus dem öffentlichen Stromnetz bezogen werden muss. Dadurch fallen dann je nachdem, auf welchem Strommix der Reststrom basiert, Emissionen in Form von Kohlenstoffdioxid an. Aber im Wesentlichen schneiden die Mieterstromkonzepte hinsichtlich ihrer Ökobilanz sehr gut ab.

Ein weiterer Punkt ist, dass die Umsetzung solcher Projekte regional erfolgt.

Das hat natürlich den Vorteil, dass mir der Mieterstromanbieter vertraut ist, da dieser eventuell auch ansässig innerhalb der Region ist. Somit unterstütze ich aktiv Unternehmen oder Personen in meiner Region. Zudem ist es doch auch schön, einen Teil der Wertschöpfungskette zu sein und  die Energiewende und den Klimaschutz aktiv voranzutreiben.

Aber wie verhält es sich, wenn ich jetzt Mieter:in bin und das Mehrfamilienhaus über keine Photovoltaikanlage verfügt? Wie kann ich dann Mieterstrom beziehen?
Kurz und knapp: Du kannst in diesem Fall keinen Mieterstrom beziehen. Mieterstrom kannst du nur dann beziehen, wenn die Belieferung des Stroms ohne die Durchleitung des öffentlichen Stromnetzes erfolgt. Als Mieter:in bleibt dir da nur die Möglichkeit, dein Interesse an dem Mieterstromkonzept gegenüber dem/der Vermieter:in zu bekunden oder ihn/sie über Mieterstrom hinzuweisen, da diese Stromversorgungskonzepte nicht immer bekannt sind.

Eine letzte Frage bleibt noch offen: Mieterstrom hört sich sehr vorteilhaft an, aber warum sind bisher nicht viele Mieterstromanbieter in Deutschland vorhanden?
Das liegt daran, dass Mieterstrom bisher noch vor vielen Herausforderungen steht. Durch die Veränderungen im Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG), die seit diesem Jahr gelten, hat sich einiges verbessert. Trotzdem wird der/die Vermieter:in immer noch zum Energieversorger, wenn er/sie Mieterstrom vertreiben will, da es sich bei der Vermarktung von Mieterstrom um eine Direktbelieferung handelt.

Dadurch fallen unterschiedliche energiewirtschaftliche Verpflichtungen an. Daher wird in derzeitigen Modellen meistens die Dachfläche verpachtet und ein örtlicher Energieversorger übernimmt die Funktion des Mieterstromanbieters. Es existieren natürlich auch noch weitere Herausforderungen wie beispielsweise bei der Abrechnung des Mieterstroms oder der Wirtschaftlichkeit solcher Modelle. Damit sich Mieterstrommodelle langfristig etablieren, müssen sich daher die Rahmenbedingungen verändern.

Vielen Dank für die ausführlichen Antworten! Es bleibt wünschenswert, dass sich in Zukunft Modelle wie der Mieterstrom immer mehr durchsetzen. Und wir hoffen, dass wir mit diesem Interview etwas mehr Aufmerksamkeit für den Mieterstrom erzeugen konnten. Immerhin kann uns dieses Modell den klimapolitischen Zielen näherbringen.

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