Mieterstrom und seine Voraussetzungen

Stand:
Das Mieterstrommodell ist ein potentielles Betreibermodell für PV-Anlagen. Damit es als "echter" Mieterstrom Vorteile bringt, gelten verschiedene Bedingungen.
Zwei benachbarte Mehrfamilienhäuser werden durch Solaranlagen mit Mieterstrom versorgt.
Die Vorteile von Mieterstrom sind ökologischer und wirtschaftlicher Natur.

Neben der Einspeisevergütung, Direktvermarktung oder Verpachtung stellt das Mieterstrommodell ein weiteres potenzielles Betreibermodell für eine Photovoltaikanlage (kurz genannt: PV-Anlage) dar. Damit der Verbrauch von Strom aus einer PV-Anlage als Mieterstrom gilt, müssen allerdings unterschiedliche Bedingungen erfüllt sein. Und schließlich bietet das Mieterstromkonzept viele Vorteile.

On

Voraussetzungen Mieterstrom

Folgende drei Punkte stellen für Mieterstrom Voraussetzungen dar:

  • Der Verbrauch muss innerhalb des Wohngebäudes, wo die Mieterstromanlage installiert ist, oder in Wohngebäuden oder Nebenanlagen im selben Quartier, wo auch das Gebäude mit der Mieterstromanlage liegt, erfolgen.
  • Belieferung an Dritte (Endverbraucher:innen).
  • Strom wird durch einen Anlagenbetreiber oder einen Dritten ohne Netznutzung an eine:n Endverbraucher:in geliefert.
  • Die Mieterstromanlage muss auf, in oder an einem Wohngebäude installiert sein und 40 Prozent der Gebäudefläche muss dem Wohnen dienen.

Häufig befindet sich die Photovoltaikanlage auf dem Dach des Wohngebäudes, um von dort aus den erzeugten Strom innerhalb des Wohngebäudes an die Mieter:innen zu liefern. Die Nutzung des überschüssig erzeugten Stroms obliegt dem Anlagenbetreiber. Dieser hat die Möglichkeit, den zu viel erzeugten Strom zwischenzuspeichern oder als Überschussstrom in das jeweilige Verteilernetz des örtlichen Netzbetreibers einzuspeisen.

Beispiele Ein- und Mehrfamilienhaus

Solaranlagen finden wir sowohl auf den Dächern von Ein- sowie von Mehrfamilienhäusern. Zur Vereinfachung unserer Erklärung der Rahmenbedingungen gehen wir in den Fällen der Einfamilienhäuser beispielhaft davon aus, dass es sich bei den Eigentümer:innen gleichzeitig um die Betreiber der Anlage handelt. Auch wenn sich die PV-Anlage auf dem Wohngebäude befindet und der Strom ohne die Durchleitung durch das öffentliche Stromnetz genutzt wird, wird dieser nicht an eine dritte Person geliefert und daher nicht als Mieterstrom deklariert.

Bei den Mehrparteienhäusern nehmen wir an, dass eine Immobiliengesellschaft die Betreiberin der Photovoltaikanlage ist und diesen Strom an die Mieter:innen innerhalb des Hauses liefert. Hierbei handelt es sich um ein Mieterstrommodell, da die Betreiberin der Anlage den erzeugten Strom unmittelbar an Dritte ohne die Durchleitung des öffentlichen Stromnetzes verkauft.

Generell besteht im Beispiel des Einfamilienhauses auch die Möglichkeit, dass dieses an eine Person vermietet ist und die Vermieter:innen eine Photovoltaikanlage montiert hat, um den erzeugten Strom an die Mieter:innen zu verkaufen. Aus ökonomischer Sicht gilt es jedoch als nicht vorteilhaft, Mieterstrom in Häusern mit weniger als vier Mietparteien anzubieten, da die Mieter:innen nicht zur Abnahme gezwungen sind und sich dadurch für den Mieterstromanbieter erhebliche Ertragseinbußen einstellen können.

Um mehr zu den Themen Mieterstrom in der Praxis, Mieterstrommodell oder Mieterstromgesetz zu erfahren, klicken Sie einfach hier!

Fragen oder Anregungen?

Dann hier entlang!

Logo Durchblick Energiewende

Zur Startseite

Verbraucher in der Energiewende

Gefördert durch:

Logo Durchblick