Seit einigen Jahren können nicht nur Immobilieneigentümer, sondern auch Mieter:innen in Mehrfamilienhäusern Solarstrom nutzen. Dazu wird Strom über eine Photovoltaikanlage auf dem Dach eines Wohngebäudes erzeugt und von dort aus innerhalb des Hauses direkt an die Mieter:innen geliefert. Dieses Stromversorgungsmodell wird Mieterstrom genannt und kann von denjenigen genutzt werden, deren Vermieter:in es ihnen anbietet.
Da der Strom von der Sonne kommt, entsteht bei der Erzeugung kein CO2 und das schont das Klima. Mit der Vermeidung von CO2 kann beispielsweise Extremwetterereignissen, wie langen Hitzeperioden oder starken Stürmen, vorgebeugt werden. Wird der gesamte Lebenszyklus einer Photovoltaikanlage betrachtet, also auch deren Herstellung und Entsorgung, liegt deren CO2-Ausstoß bei ungefähr 50 Gramm pro Kilowattstunde. Zum Vergleich: ein Braunkohlekraftwerk erzeugt 1.075 Gramm CO2 pro kWh und bei Erdgas sind es noch 499 Gramm.
Mieter:innen, die Mieterstrom beziehen, können damit nicht nur etwas für die Umwelt tun, der Strom ist auch preislich attraktiv. Er muss immer mindestens 10 Prozent günstiger sein, als der Grundversorgungstarif des örtlichen Anbieters.
Warum soll ich Mieterstrom nutzen?
Aufgrund dieser 10 Prozent können Sie auf jeden Fall Geld sparen, wenn Sie Stromkunde der Grundversorgung sind. Doch auch wenn Sie einen Sondervertrag mit einem Stromlieferanten haben, lässt sich noch Geld sparen. Schauen Sie sich die Preise an und vergleichen Sie. Außerdem ist es eine gute Möglichkeit, sich aktiv am Umweltschutz und an der Energiewende zu beteiligen.
Lohnt sich die Nutzung von Solarstrom in Norddeutschland?
Natürlich ist die Sonneneinstrahlung in Schleswig-Holstein nicht so hoch wie in Bayern. Doch der spezifische Ertrag in Kiel zum Beispiel liegt unter idealen Bedingungen für eine PV-Anlage bei knapp 900 Kilowattstunden pro kWp Leistung im Jahr. Damit lassen sich diese Anlagen rentabel betreiben, insbesondere wenn ein großer Teil dieses Stroms selbst verbraucht wird. Im Jahr 2021 wurden bereits über 1.000 PV-Anlagen mit einer Leistung von mehr als 22 MW in Schleswig-Holstein errichtet. Damit lassen sich 12.500 Wohnungen mit grünem Strom versorgen.
Können Vermieter jährlich anfallende Kosten für die Mieterstromanlage über die Betriebskosten an die Mieter weitergeben?
Nein, die Kosten für Betrieb und regelmäßig anfallende Kosten können nicht den Mietern auferlegt werden.
"Sprechstunde" für Mieter der Danewerkstrasse 8 und 10
Mit diesen drei Antworten ist sicher noch längst nicht alles geklärt. Also bietet die Verbraucherzentrale Schleswig-Holstein im Rahmen dieses Projektes allen Mieterinnen und Mietern zwei Termine für eine „digitale Sprechstunde“ an, zu der sie über die Vorteile dieses Modells für Mieter:innen informiert:
- 04.05.2021 von 17.00 bis 18.00 Uhr und
- 06.05.2021 von 17.00 bis 18.00 Uhr.