Wie funktioniert die Abrechnung beim Mieterstrom?

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Die Abrechnung des Mieterstroms findet auf der Grundlage von zwei Konzepten statt: Zum einen erfolgt sie nach dem Konzept des „Summenzählers“, zum anderen nach dem Konzept der „doppelten Sammelschiene“.
Mieterstrom_Abrechnung_Ablauf
Für die Abrechnung von Mieterstrom stehen zwei Konzepte zur Verfügung.

Die Abrechnung des Mieterstroms findet auf der Grundlage von zwei Konzepten statt: Zum einen erfolgt sie nach dem Konzept des „Summenzählers“, zum anderen nach dem Konzept der „doppelten Sammelschiene“.

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Der Summenzähler

Bei dem Konzept nach dem „Summenzähler“ werden alle Stromkund*innen, egal ob diese am Mieterstrom partizipieren oder nicht, über ihre einzelnen Zähler zusammen mit der Photovoltaikanlage an eine gemeinsame Sammelschiene eingebunden. Eine Sammelschiene ist, vereinfacht gesagt, für die Verteilung des Stroms zuständig.

Abgegrenzt wird die Wohnanlage zum öffentlichen Stromnetz durch einen Zwei-Richtungszähler. Dieser Zähler misst den überschüssigen Strom, der ins Netz eingespeist wird, aber auch den Strom, der dem öffentlichen Stromnetz entnommen wird. Hausbewohner*innen, die ihren Strom nicht vom Mieterstromanbieter beziehen, erhalten diesen weiterhin von einem Stromlieferanten ihrer Wahl.

So funktioniert das Summenzählerkonzept bei der Mieterstromabrechnung

Physikalisch gesehen ist innerhalb der Wohnungsanlage der Photovoltaikstrom nicht vom Strom aus dem öffentlichen Netz zu trennen, da beide Ströme über dieselbe Sammelschiene fließen. Daher wird der verbrauchte Mieterstrom rechnerisch ermittelt. Dies geschieht durch eine Abrechnung, die zum Beispiel der Methode der „vereinfachten Bilanzierung nach dem Verband der Bayerischen Energie- und Wasserwirtschaft e.V.“ oder „Bilanzierung mit Lastprofilen“ zugrunde liegt. Welche Methode am Ende verwendet wird, hängt von der eingesetzten Messtechnik ab und ist mit dem Messstellenbetreiber abzustimmen.

Die doppelte Sammelschiene

Der Unterschied des Konzepts der „doppelten Sammelschiene“ im Vergleich zum Konzept des „Summenzählers“ ist folgender: Mieter*innen, die nicht am Mieterstrom teilnehmen, werden auf eine getrennte Sammelschiene umgelegt.

Die PV-Anlage und Bezugzähler der Mieter*innen, die am Mieterstrom teilnehmen, befinden sich weiterhin auf einer gemeinsamen Sammelschiene. Dies hat den Vorteil, dass durch die getrennten Stromflüsse nur die Mieter*innen, die am Mieterstrom teilnehmen, den Solarstrom auch verbrauchen.

So funktioniert die doppelte Sammelschiene für die Mieterstromabrechnung.

Das bessere Konzept

Welches Messkonzept in der Praxis zur Anwendung kommt, ist individuell nach ihren Vor- und Nachteilen abzuwägen. So hat das Summenzählermodell den Vorteil, dass keine technischen Änderungen der Sammelschiene bei einem Wechsel zwischen Mieterstrom und Belieferung durch ein Energieversorgungsunternehmen – oder auch umkehrt – zu erfolgen haben. Doch erweist sich die Zuordnung der tatsächlich verbrauchten Strommenge des Mieterstroms in diesem Konzept als nachteilig, da auch Mieter, die nicht am Mieterstrom teilnehmen, den regenerativ erzeugten Strom verbrauchen.

Dahingegen hat das Konzept mit getrennten Sammelschienen den Vorteil, dass kein großer rechnerischer Aufwand bei der Abrechnung anfällt, da die Mieterstromabnehmer auf einer getrennten Sammelschiene angebunden sind. Dennoch sollten Sie die entstehenden Kosten, die zum Beispiel durch technische Änderung der Sammelschiene entstehen, vor der Wahl des technischen Abrechnungskonzeptes beachten.

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