Physikalisch gesehen ist innerhalb der Wohnungsanlage der Photovoltaikstrom nicht vom Strom aus dem öffentlichen Netz zu trennen, da beide Ströme über dieselbe Sammelschiene fließen. Daher wird der verbrauchte Mieterstrom rechnerisch ermittelt. Dies geschieht durch eine Abrechnung, die zum Beispiel der Methode der „vereinfachten Bilanzierung nach dem Verband der Bayerischen Energie- und Wasserwirtschaft e.V.“ oder „Bilanzierung mit Lastprofilen“ zugrunde liegt. Welche Methode am Ende verwendet wird, hängt von der eingesetzten Messtechnik ab und ist mit dem Messstellenbetreiber abzustimmen.
Die doppelte Sammelschiene
Der Unterschied des Konzepts der „doppelten Sammelschiene“ im Vergleich zum Konzept des „Summenzählers“ ist folgender: Mieter*innen, die nicht am Mieterstrom teilnehmen, werden auf eine getrennte Sammelschiene umgelegt.
Die PV-Anlage und Bezugzähler der Mieter*innen, die am Mieterstrom teilnehmen, befinden sich weiterhin auf einer gemeinsamen Sammelschiene. Dies hat den Vorteil, dass durch die getrennten Stromflüsse nur die Mieter*innen, die am Mieterstrom teilnehmen, den Solarstrom auch verbrauchen.