Zweirichtungszähler: Kosten für PV-Anlagen und Stecker-Solargeräte

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Um neben dem bezogenen Strom auch den eingespeisten Strom der eigenen PV-Anlage zu messen, sind Zweirichtungszähler vonnöten, aber auch mit Kosten verbunden.
Stromzähler für PV-Anlagen sind auch mit Kosten verbunden.
Für Verbraucher:innen entstehen durch Zweirichtungszähler Kosten.

Betreiber einer Photovoltaikanlage (dazu zählen auch Stecker-Solargeräte bzw. "Plug-in-PV-Anlagen")* müssen den bezogenen Strom aus dem öffentlichen Stromnetz, aber auch den Strom von der PV-Anlage messen, der in das Netz eingespeist wird. Dafür wird ein sogenannter Zweirichtungszähler benötigt. Im Vergleich zu einem Ferraris-Zähler ohne Rücklaufsperre dreht der Zweirichtungszähler bei der Messanzeige nicht rückwärts, sodass eine ordnungsgemäße Zuordnung von Verbrauch und Einspeisung gewährleistet ist. 

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Der Einsatz dieser Stromzähler ist mit höheren Kosten verbunden: Während für die analogen Zähler die Kosten bei 10 bis 15 Euro liegen, bewegt sich die Gebühr für die Miete des Zweirichtungszählers in der Regel in einer Größenordnung von etwa 40 Euro im Jahr. Durch die Netzbetreiber werden zudem teilweise Entgelte für die Abrechnung zwischen 3 und 25 Euro pro Jahr gefordert.

Auf die Wirtschaftlichkeit eines Stecker-Solargerätes wirken sich die Kosten für den Zweirichtungszähler negativ aus. Zumeist findet keine oder nur eine minimale Einspeisung statt. Üblicherweise verzichten Betreiber eines solchen Gerätes zudem auf eine Einspeisevergütung, um den damit verbundenen, nicht unerheblichen bürokratischen Aufwand aus dem Weg zu gehen.

Einsparungen mit Anschaffungskosten gegenrechnen

Die durch den Eigenverbrauch gewonnenen Einsparungen beim Stromverbrauch müssen den Anschaffungskosten des Stecker-Solargerätes sowie den Kosten für Zähler und Abrechnung gegengerechnet werden. Daher ist es ratsam, sich vor der Anschaffung eines Stecker-Solargerätes beim zuständigen Netzbetreiber über die hierfür anfallenden Zähler- sowie mögliche Abrechnungskosten zu informieren.

Sofern schon eine moderne Messeinrichtung oder ein intelligentes Messsystem vorliegt, sieht es anders aus. Die jährlichen Kosten für digitale Stromzähler sind gesetzlich gedeckelt. So betragen die Kosten für eine moderne Messeinrichtung 20 Euro pro Jahr. Für intelligente Messsysteme (Smart Meter) liegen die Kosten in Abhängigkeit vom Jahresstromverbrauch höher. Hier darf der Anbieter den Preis nach seinem Ermessen festlegen, eine definierte Obergrenze aber nicht überschreiten.

Abrechnungsentgelte dürfen in beiden Fällen nicht gefordert werden. Eine Ausnahme bilden die wettbewerblichen Messstellenbetreiber, für die die Preisobergrenzen nicht gelten. Durch den gesetzlich festgelegten, sogenannten Smart Meter Rollout werden zukünftig nur noch moderne Messeinrichtungen oder intelligente Messsysteme verbaut.

*Anmerkung

Die Bezeichnungen für Stecker-Solargeräte sind nicht einheitlich und reichen von Plug-In-PV-Anlagen, Plug & Play Solaranlagen, Guerilla-PV, tragbare PV-Anlage oder steckerfertige PV-Anlagen über Photovoltaik-Balkonmodule bis zu Mikro- oder Mini-PV-Anlage. Da es sich bei diesen Geräten aber nicht um eine aufwändige Anlage handelt, nutzen wir den Begriff „Stecker-Solargeräte“.

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