FAQ Stecker-Solargeräte

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FAQ zum Thema Stecker-Solargeräte
Häufig gestellte Fragen zu Themenbereichen der Energiewende und ihre Antworten.
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Was sind sogenannte Stecker-Solargeräte?

Stecker-Solargeräte (oder auch: Stecker-Solarmodule, Balkon-PV, Guerilla-PV, Plug & Play-PV etc.) sind Strom erzeugende Haushaltsgeräte, die man in verschiedenen Größen bestellen oder etwa in Baumärkten kaufen und in der Regel direkt selbst anschließen kann (sogenanntes Plug & Play). Bei den Stecker-Solargeräten selbst werden ein oder mehrere Solarmodule über einen einzigen Wechselrichter zusammengeschaltet, sodass die Gesamtleistung eines solchen Gerätes zwischen 150 und 600 Watt liegt. Das Gerät lässt sich mittels einer Steckverbindung über eine Steckdose an den Endstromkreis anschließen. Die auf diese Art produzierte Menge Solarstrom ist in etwa so hoch wie die, die ein Dauerverbraucher an Strom benötigt – beispielsweise ein Kühlschrank. Stecker-Solargeräte sind also eine gute und einfache Möglichkeit, von Sonnenstrom zu profitieren und sich gleichzeitig am Umweltschutz zu beteiligen.

Brauche ich für die Installation eines Stecker-Solargerätes eine Genehmigung des Vermieters?

Ja. Bevor ein Stecker-Solargerät angeschafft wird, muss eine Genehmigung des Vermieters eingeholt werden. Vermieter können dem Vorhaben widersprechen, wenn zum Beispiel „optische Gründe“ dagegensprechen oder eine Beschädigung des Hauses durch Montage der Anlage zu befürchten ist. Die Gestattung durch Vermieter sollten Sie sich in jedem Fall schriftlich bestätigen lassen.

Dürfen Stecker-Solargeräte direkt an den Haushaltsstromkreis angeschlossen werden?

Stecker-Solargeräte dürfen unter bestimmten technischen Voraussetzungen direkt an normale Haushaltsstromkreise angeschlossen werden. Dabei muss sichergestellt sein, dass der Stromkreis für die Einspeisung geeignet ist, wie es in der Installationsnorm festgeschrieben ist. Dies kann letztlich nur von Fachleuten, also einem Elektrofachbetrieb, festgestellt werden. 

Ob und in welchen Fällen Stecker-Solarmodule über eine normale Schuko-Steckdose angeschlossen werden dürfen, ist hingegen noch nicht abschließend geklärt. Auch wenn in der Norm festgehalten ist, dass das Stecker-Solargerät über eine „spezielle Energiesteckvorrichtung“ an den Stromkreislauf angeschlossen werden muss, sind andere Anschlussoptionen gesetzlich nicht ausgeschlossen. So bieten Hersteller anschlussfertige Stecker-Solargeräte auch mit Schuko-Steckern an. Die Hersteller garantieren die Sicherheit und übernehmen damit auch die rechtliche Haftung. Das Modul darf jedoch nie an eine Mehrfachsteckdose, sondern muss immer an eine fest installierte Steckdose angeschlossen sein.

Im Ergebnis sind Sie auf der sicheren Seite, wenn Sie eine spezielle Einspeisesteckdose durch einen Fachbetrieb setzen lassen. Weitergehend ist die Stromeinspeisung in das öffentliche Netz technisch erlaubt, sofern sie sich nicht schädlich oder störend auf dieses Netz auswirkt. Bei Anlagen mit einer Leistung bis 600 Watt ist davon auszugehen, dass keinerlei Störungen des Netzes auftreten.

Benötige ich einen neuen Stromzähler?

Es muss sichergestellt sein, dass der Zähler über eine Rücklaufsperre verfügt, also durch die Verwendung der Anlage auf keinen Fall „rückwärts dreht“. Kann dies nicht gewährleistet werden, muss beim Netzbetreiber nach einem solchen Zähler gefragt werden. Die Kosten hierfür liegen derzeit bei unter 100 Euro. Als Mieter muss man einen geplanten Zählerwechsel und die damit verbundenen Kosten mit dem Vermieter besprechen. Bei elektronischen Zählern, die nach und nach für alle Haushalte in Deutschland eingebaut werden, ist ein Rückwärtsdrehen üblicherweise nicht möglich. Dieses Problem wird sich daher künftig von selbst erledigen.

Was sollte bei einem Kauf beachtet werden und wo kann ich das Gerät erwerben?

Bei einem Kauf eines Stecker-Solargerätes sollte darauf geachtet werden, dass der DGS-Sicherheitsstandard eingehalten wird. Der DGS-Standard ist ein praktikabler Nachweis, bei dem es darum geht, ob der Wechselrichter normkonform arbeitet. Hierfür gibt es ein Zertifikat bzw. eine Konformitätserklärung vom Hersteller, die der Anbieter (Verkäufer) bereitstellen sollte. Die Stecker-Solargeräte können entweder bei örtlichen Photovoltaik-Fachhändlern, in Baumärkten oder im Onlinehandel erworben werden. Eine Marktübersicht kann den folgenden Internetseiten entnommen werden:

www.pv-magazine.de/themen/stecker-solar
www.pvplug.de/marktuebersicht
www.machdeinenstrom.de

Sind besondere rechtliche Bedingungen bezüglich der Meldepflicht einzuhalten?

Stecker-Solargeräte sind Stromerzeugungsanlagen und müssen seit 2009 bei der Bundesnetzagentur registriert bzw. im Marktstammdatenregister gemeldet werden. Eine Ausnahme dieser Meldepflicht besteht für sogenannte Inselanlagen, die also über keinen Netzzugang verfügen. Laut der Bundesnetzagentur stellt eine Nichtanmeldung ins Marktstammdatenregister eine Ordnungswidrigkeit dar und kann entsprechend mit einem Bußgeld verhängt werden.

Auch fordert der Netzbetreiber eine Anmeldepflicht, die in den entsprechenden Vorschriften (Anwendungsregel VDE-AR-N 4105) niedergeschrieben ist. Bei Erzeugungsanlagen bis zu 600 Watt kann aber ein vereinfachtes Anmeldeverfahren in Anspruch genommen werden. So kann die Anmeldung eigenständig durch den Anlagenbetreiber erfolgen und nicht wie zuvor durch den Elektriker.

Lohnt sich für mich ein Stecker-Solargerät?

Stecker-Solargeräte können sowohl aus geldlichen als auch ökologischen Gründen lohnend sein. Typischerweise lässt sich der erzeugte Solarstrom zur teilweisen Deckung der Grundlast, aber auch der Mittagsspitzen im Haushalt verwenden.

Ein Stecker-Solargerät mit einer Gesamtleistung von 500 Wp, das unverschattet und südlich auf einem Balkon ausgerichtet ist, kann circa 420 kWh im Jahr erzeugen. Zudem sollte der produzierte Solarstrom möglichst zur Deckung des Eigenverbrauches genutzt werden. Dadurch muss nämlich weniger Strom aus dem öffentlichen Stromnetz zur Deckung des eigenen Verbrauches bezogen werden und das führt zu einer Reduzierung der Stromkosten.

Die Höhe des Eigenverbrauches ist im Allgemeinen abhängig von dem eigenen Verbrauchsverhalten, aber auch der Grundlast im Haushalt. In einem berufstätigen Zwei-Personen-Haushalt mit einem jährlichen Verbrauch von 2.500 kWh könnte so mit Hilfe eines Stecker-Solargerätes beispielsweise circa 59 Prozent des erzeugten Solarstroms selbst verbraucht werden. Das ergibt eine Studie des Fraunhofer Instituts. Bei einem Strompreis von 31 Cent pro kWh hätte dieser ein jährliches Ersparnis von circa 77 Euro und bei einem Gesamtpreis des Stecker-Solargerätes von 650 Euro würde sich das Gerät allein durch die Ersparnisse nach circa achteinhalb Jahren bezahlt machen.

Dennoch empfehlen wir, wenn Sie möglichst viel Solarstrom ihres Gerätes nutzen und auf eine Einspeisevergütung verzichten wollen, eine Leistungsgröße von 200 bis 300 Watt.

Zusätzlich zu den Einsparungen ihrer Stromkosten tun Sie der Umwelt etwas Gutes. So spart das Stecker-Solargerät bei dem Beispiel des Zwei-Personen-Haushalts circa 2,08 Tonnen an Kohlenstoffdioxid (bei einem Energieträger Mix von 421 g/kWh) auf 20 Jahre ein.

Werden Stecker-Solargeräte gefördert?

Wenn Sie ein Stecker-Solargerät betreiben, können Sie eine Einspeisevergütung in Anspruch nehmen. In dem Fall wird der überschüssige Solarstrom, der nicht für den eigenen Verbrauch verwendet wird, in das öffentliche Stromnetz eingespeist und vergütet. Beachten Sie jedoch, dass gesetzliche Anforderung für die Inanspruchnahme der Einspeisevergütung eingehalten werden müssen. Generell gilt: Je höher die Leistung des Gerätes, umso mehr wird in das öffentliche Stromnetz eingespeist und umso weniger sinnvoll ist es, auf die Einspeisevergütung zu verzichten.

Im Übrigen gibt es auch von einigen Kommunen oder auch Ländern Förderprogramme. So fördert das Land Schleswig-Holstein in Form von Investitionszuschüssen Stecker-Solargeräte. 

Was ist versicherungsrechtlich zu bedenken?

Versicherungsrechtlich gibt es hier noch keine abschließenden Regelungen. Grundsätzlich ist die Haftpflichtversicherung für Schäden an fremdem Eigentum verantwortlich, die Hausratsversicherung für Schäden im eigenen Haushalt. Bitte sichern Sie sich ab und erfragen Sie die entsprechenden Konditionen bei Ihrer Haftpflicht- bzw. Hausratversicherung.

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