08 Klimaschutzprogramm der Bundesregierung – Mieterstrom vergessen

Pressemitteilung vom
Auch Mieter können stärker an der Energiewende teilhaben. Das dafür gedachte Mieterstromkonzept fällt im Klimaschutzprogramm der Bundesregierung jedoch weitestgehend unter den Tisch.

Auch Mieter können stärker an der Energiewende teilhaben. Das dafür gedachte Mieterstromkonzept fällt im Klimaschutzprogramm der Bundesregierung jedoch weitestgehend unter den Tisch. Damit Verbraucher auch in Städten an der Energiewende teilhaben können, fordert die Verbraucherzentrale die Anpassung des Mieterstrommodells an vorhandene Eigenverbrauchskonzepte. Die Reduzierung der energiewirtschaftlichen Pflichten für Mieterstromanbieter auf ein vernünftiges Mindestmaß kann weiteres Potential erschließen.

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Der Mieterstrom erfährt im Rahmen des neuen Klimapakets, das am letzten Freitag veröffentliche wurde, lediglich mit einem Satz Erwähnung: „Weitere Akzeptanzmaßnahmen werden geprüft, zum Beispiel die Verbesserung der Rahmenbedingungen beim Mieterstrom.“ Tom Janneck, Leiter des Projektes Verbraucher in der Energiewende, macht deutlich: „Hier ist nach unserer Auffassung akuter Handlungsbedarf, wenn die Energiewende auch in den Städten stärker Einzug halten soll.“

Die Idee des geförderten Mieterstroms ist eigentlich einfach: Der Vermieter setzt eine Photovoltaikanlage auf das Dach des Mehrfamilienhauses und verkauft den Strom an seine Mieter. Der Strom ist für die Mieter günstiger als der vergleichbare Grundversorgungstarif. Das steigert die Akzeptanz der Energiewende und spart gleichzeitig Kohlenstoffdioxid. Wären da nicht die bestehenden - größtenteils gesetzlichen - Hemmnisse, die den Ausbau bremsen.

Mieterstrom mit hohem CO2-Einsparungspotenzial

Das genaue Einsparpotenzial je nach Mieterstromprojekt ist individuell zu bestimmen, da die Größe und der „Eigenverbrauch“ der Photovoltaikanlage variieren. Bei einem Verbrauch von 3.500 kWh/Jahr kann ein Haushalt seinen CO2-Ausstoß über das Mieterstrommodell leicht um 250 kg/Jahr reduzieren. Durch den Bezug der Solarenergie vom eigenen Dach sparen Verbraucher zudem noch Energiekosten und auch die Anbieter erwirtschaften Erträge.

Gesetzliche Hürden verhindern Mieterstrom

Für Mieterstromanbieter sind die gesetzlichen und steuerlichen Anforderungen jedoch enorm und schrecken potentiell Interessierte von der Umsetzung ab. Um Mieterstrommodelle attraktiver zu machen, fordert die Verbraucherzentrale:

  • Das Mieterstrommodell muss an die Eigenverbrauchskonzepte angepasst werden. Anlagen unter 10 kWp müssen von der EEG-Umlage befreit werden, größere Anlagen sollen nur anteilig belastet werden. Das ist im Vergleich zur bisherigen finanziellen Förderung deutlich lohnender.
  • Die energiewirtschaftlichen Pflichten für einen Mieterstromanbieter müssen auf ein Mindestmaß reduziert und die steuerlichen Anforderungen überdacht werden. Erst dann ist es auch für Vermieter oder Wohnungsbaugesellschaften attraktiv Mieterstromprojekte umzusetzen.
  • Eine flexible Preisgestaltung hilft, vorhandenes Mieterstrompotential zu erschließen. Verbraucher sind durch die weitere Gesetzgebung geschützt und können selbst entscheiden, zu welchem Preis sie Strom einkaufen möchten.

Tom Janneck ist sich sicher: „Mit einer deutlichen Vereinfachung des geförderten Mieterstrommodells kommt die Energiewende auch in den Städten ins Rollen. Vermieter und Mieter warten nur auf praktikable Umsetzungsmöglichkeiten!“

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung wiedergibt.

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